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Erweiterte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung (Stand: Januar 2023)
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Satzungsleistungen der DAK
01.04.2017
Für Patientenpaare, die bei der DAK versichert sind, gilt, dass nach z.B. drei Inseminationen, die zu 100% übernommen wurden, keinerlei weitere und wesentlich teurere Behandlungen mehr zu 100% erstattet werden. Es ist daher unter Kostengesichtspunkten sinnvoller, die Inseminationen mit 50% Eigenanteil zu bezahlen und anschließend die IVF oder ICSI zu 100% erstattet zu bekommen.
BITTE informieren Sie Ihre Patienten entsprechend!
Quelle: BRZ – Berufsverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschland e. V.
Mitteilung des Berufsverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. vom 11.09.2012
Seit Mitte des Jahres 2012 bieten einige gesetzliche Krankenkassen Kinderwunschpaaren eine über die 50%-Regelung hinausgehende finanzielle Unterstützung und in manchen Fällen auch Vergünstigungen.
- BKK ALP plus
- BKK VBU
- AOK Rheinland Pfalz/Saarland
- HEK
- BKK B. Braun Melsungen (diese Kasse wird für ihre Versicherten den Eigenanteil völlig übernehmen!)
- BKK Verbund Plusatlas BKK ahlmann
Weitere Kassen sind dazu in interner Beratung. Daher macht es Sinn, dass Sie sich an Ihre gemeinsame Krankenkasse wenden und nach der Beteiligung an diesen Satzungsleistungen fragen.
Bundesregierung lehnt Zuschüsse für künstliche Befruchtung ab
31.05.2012
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesrates zu einem Kinderwunschförderungsgesetz abgelehnt. Das Gesetz sollte die Grundlagen dafür schaffen, dass zusätzlich zu den bisher durch die GKVen erstatteten 50% für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung weitere 25% der Kosten durch Mittel aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Zu dieser zusätzliche Kostenübernahme ist die Bundesregierung nicht bereit. Sie hat auf geplante Fördermöglichkeiten durch die Bundesländer und durch das Bundesfamilienministerium hingewiesen. Diese sind allerdings noch bei weitem nicht umsetzungsreif (Newsletter DGGG Mai 2012)