Kostenübernahme

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für das Beratungsgespräch und für die Untersuchungen zur Ursache der Unfruchtbarkeit sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei entstehen dem Kinderwunschpaar keine Kosten.

Hormontherapien der Frau zur Unterstützung der Eizellreifung werden komplett von der Krankenversicherung getragen. Inseminationen oder IVF-/ICSI-Behandlungen werden seit dem 01.01.2004 mindestens zur Hälfte, von manchen Krankenkassen auch vollständig, übernommenden.

Im Beratungsgespräch werden die Kosten im Einzelfall erläutert. Wir unterstützen Sie gern bei Problemen mit den Krankenkassen und bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Mindestens 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für insgesamt:
8 Zyklen einer Insemination im Spontanzyklus (ggf. mit Clomifenstimulation)
3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation (z.B. mit Gonal F, Menogon HP oder Puregon) und
3 Zyklen einer IVF-/ICSI-Behandlung.

Voraussetzungen für eine fünfzigprozentige Kostenübernahme
Die Frau muss mindestens 25 Jahre und darf höchstens 39 Jahre alt sein.
Der Mann darf nicht älter als 49 Jahre alt sein.
Das Paar muss miteinander verheiratet sein.

Weitere Bestimmungen
Vor Behandlungsbeginn ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung (sog. Behandlungsplan) bei der Krankenkasse einzureichen. Diesen Behandlungsplan erhalten Sie von uns.
Tritt innerhalb der genehmigten Behandlungsversuche eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft ein, besteht Anspruch auf fünfzigprozentige Kostenübernahme für eine weitere Therapie.
Kommt es durch die Behandlung zur Geburt eines Kindes, besteht erneut Anspruch auf alle Leistungen.
Kryokonservierung (Einfrieren) von befruchteten Eizellen, Spermien oder Hodengewebe ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Private Krankenversicherungen

Die Verträge der privaten Krankenversicherer sind nicht einheitlich. Prinzipiell gilt, dass der Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung desjenigen Partners zu stellen ist, bei dem die Ursache der Sterilität liegt. Antragsschreiben erhalten Sie gerne von uns, nachdem die Behandlungsmethode festgelegt wurde. Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Kostenübernahme bereits vor Therapiebeginn geklärt werden kann. Ein Therapiebeginn ist auf Wunsch aber auch ohne Klärung möglich.

Fallbeispiele: http://pkv-contra-kinderwunsch.de

Selbstzahler

Selbstzahler sind Paare, die die Voraussetzungen für die 50prozentige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllen, Paare aus dem Ausland oder auch Privatversicherte ohne Kostenübernahmemöglichkeit durch ihre private Krankenversicherung.

Die Kosten können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Urteil vom 10. Mai 2007 III R 47//05, Bundesfinanzhof BVorinstanz:
FG Münster vom 27. April 2005 1 K 7062/01 E (EFG 2005, 1266)

Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden (Änderung der Rechtsprechung).

Wörterbuch

Insemination = Samenübertragung
IVF = In-vitro-Fertilisation = Künstliche Befruchtung
in vitro = lateinisch im Glas
ICSI = Intracytoplasmatische Spermieninjektion